Wirtschaftsgymnasium
Dein Weg zum Abitur

Das Wirtschaftsgymnasium ist ein berufliches Gymnasium der 3-jährigen Aufbauform, das die Schülerinnen und Schüler zum Abitur führt.
Mit dem Profilfach Volks- und Betriebswirtschaftslehre bereitet das Wirtschaftsgymnasium seine Schülerinnen und Schüler ausgezeichnet auf eine künftige Berufstätigkeit in Wirtschaft oder Verwaltung bzw. auf ein Hochschulstudium vor.



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Alle Fakten auf einen Blick
Pädagogik
Persönliches Aufnahmegespräch
Individuelle Betreuung und partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Schüler/-innen, Eltern und Lehrer/-innen
Intensive Prüfungsvorbereitung (2- oder 3-Tage-intensiv in den Ferien)
Sozialstipendium möglich
Lerncoaching und Motivationstraining
Digitalisierter Unterricht
Individualisiertes Lernen
Fächer
Deutsch
Englisch
Mathematik
Spanisch
Volkswirtschafts- und Betriebswirtschaftslehre
Wirtschaftsgeografie
Geschichte mit Gemeinschaftskunde
Religion
Informatik
Physik
Chemie
Biologie
Sport
Seminarkurs
Diverse Wahlfächer
Dauer / Unterrichtsbeginn
Dauer: 3 Jahre (August – Juli)
Unterrichtsbeginn: September – gemäß der Schulbestimmung und Ferienregelung des Landes Baden-Württemberg
An- / Abschluss
Die Absolventen des Wirtschaftsgymnasiums erhalten das Zeugnis der bundesweit anerkannten Allgemeinen Hochschulreife, das zum Studium an Universitäten, Fachhochschulen und dualen Hochschulen berechtigt. Verbunden ist diese Studienberechtigung mit einer Studienplatzgarantie für die Hochschulen des Europäischen Kolping-Hochschulnetzwerks.
Außerdem begünstigt die am Wirtschaftsgymnasium erworbene Hochschulreife den direkten Eintritt in das Berufsleben oder die Ausbildungsverkürzung im Rahmen einer dualen Berufsausbildung.
Schüler/-innen, die nach der Jahrgangsstufe 1 der Qualifikationsphase die Schule ohne Abschluss verlassen, kann bei ausreichenden Leistungen der schulische Teil der Fachhochschulreife bescheinigt werden.
Bewerbung
Aufnahmevoraussetzungen:
Voraussetzung für die Aufnahme in die Eingangsklasse der beruflichen Gymnasien der dreijährigen Aufbauform aller Richtungen ist:
der Realschulabschluss, der Werkrealschulabschluss oder die Fachschulreife, wobei ein Durchschnitt von mindestens 3,0 aus den Noten der Fächer Deutsch, Mathematik sowie der am aufnehmenden Beruflichen Gymnasium weiterzuführenden ersten Pflichtfremdsprache (Englisch oder Französisch) und in jedem dieser Fächer mindestens die Note „ausreichend“ erreicht sein müssen, oder
das Versetzungszeugnis in die Klasse 10 oder in die Jahrgangsstufe 11 eines Gymnasiums des achtjährigen Bildungsgangs, in die Klasse 11 eines Gymnasiums des neunjährigen Bildungsgangs oder die Übergangsmöglichkeit in die Klasse 10 des achtjährigen oder in die Klasse 11 des neunjährigen Bildungsgangs nach § 3 Abs. 3 Satz 1 der Versetzungsordnung Gymnasien, oder
das Versetzungszeugnis einer Gemeinschaftsschule am Ende der Klasse 10 in entsprechender Anwendung der Versetzungsordnung Gymnasien.
Weist das Zeugnis nach Absatz 1 Nr. 1 keine Note für die weiterzuführende Pflichtfremdsprache aus, sind aber die Aufnahmevoraussetzungen unter Einbeziehung der für den Abschluss ausgewiesenen Note für eine Fremdsprache erfüllt, muss sich der Bewerber in der weiterzuführenden Pflichtfremdsprache einer schriftlichen und mündlichen Leistungsfeststellung unterziehen und mindestens „ausreichende“ Leistungen nachweisen. Die Leistungsfeststellung wird von einem vom Schulleiter beauftragten Fachlehrer vorgenommen; die schriftlichen und mündlichen Leistungen zählen je einfach.
Bei Aussiedlern kann die obere Schulaufsichtsbehörde in besonders begründeten Fällen auf die Leistungsfeststellung nach Absatz 2 verzichten und zulassen, dass die für den mittleren Bildungsabschluss maßgebliche Fremdsprache am Beruflichen Gymnasium als Pflichtfremdsprache weitergeführt wird; es trifft die nach Lage des Einzelfalles erforderliche Regelung für Unterricht und Leistungsfeststellung in der Oberstufe sowie für die Feststellung der Gesamtqualifikation, wobei mindestens der Besuch des Unterrichts in einer in der Eingangsklasse beginnenden Fremdsprache sicherzustellen ist.
Bewerber, die ein Gymnasium in der Oberstufe auf Grund der Versetzungsordnung oder der für die Jahrgangsstufen des Kurssystems geltenden Bestimmungen verlassen mussten oder freiwillig verlassen haben und nicht mehr wiederholen dürfen, können nicht aufgenommen werden.
Eine Aufnahme ist möglich, wenn der Schüler bei Schuljahresbeginn der Eingangsklasse das 19. Lebensjahr oder bei Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung das 22. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Beim Vorliegen besonderer Umstände kann der Schulleiter eine Ausnahme von Satz 1 zulassen.
Folgende Unterlagen werden für die Bewerbung benötigt:
Anmeldebogen
Tabellarischer Lebenslauf
Kopie des Personalausweises oder Geburtsurkunde (Teilnehmer/in und Erziehungsberechtigte/r)
Beglaubigte Kopien der Vorbildungsnachweise (Zeugnisse)
2 Passbilder
Schulgebühren
Monatlich 120,00 EUR
Einmalige Anmeldegebühr von 90,00 EUR
Lernmittel sind inbegriffen
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